Jetzt geht's um Wien.

Gemeinsam für Wien wählen – am 27. April 2025
Am Sonntag, dem 27. April 2025, ist es wieder so weit: In Wien finden die Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen statt. Es geht um viel – im Gemeinderat werden 100 Mandate vergeben, in den Bezirksvertretungen – je nach Bezirksgröße – zwischen 40 und 60 Mandate. Nutzen wir gemeinsam die Chance, unsere Stadt mitzugestalten!
Wer darf wählen?
Gemeinderatswahl: Wahlberechtigt sind alle, die
- österreichische Staatsbürger:innen sind,
- spätestens am 27. April 2009 geboren wurden (also am Wahltag 16 Jahre alt sind) und
- ihren Hauptwohnsitz in Wien spätestens mit dem Stichtag, dem 28. Jänner 2025, gemeldet haben.
Bezirksvertretungswahl: Hier dürfen zusätzlich auch nichtösterreichische EU-Bürger:innen mitwählen – unter denselben Bedingungen: Mindestalter 16 Jahre am Wahltag und Hauptwohnsitz in Wien spätestens mit dem Stichtag.
⚠️ Wichtig: Die Wahl zum Gemeinderat ist nur für österreichische Staatsbürgerinnen möglich. Der Gemeinderat ist in Wien zugleich der Landtag – hier lässt die Bundesverfassung keine Beteiligung von nichtösterreichischen EU-Bürgerinnen zu.
Wo wird gewählt?
Etwa zwei Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten die „Amtliche Wahlinformation“ per Post. Darin steht:
- Ihr Wahllokal
- die Öffnungszeiten
- und weitere wichtige Hinweise zur Wahl.
Ab Anfang März finden Sie Ihr Wahllokal auch online unter: www.wien.gv.at/wahlen
Tipp: Nehmen Sie die „Amtliche Wahlinformation“ am Wahltag mit – das erleichtert den Ablauf im Wahllokal und spart Zeit.
Briefwahl: So einfach geht’s
Sie sind am Wahltag verhindert – z. B. im Urlaub, beruflich eingespannt oder gesundheitlich eingeschränkt? Kein Problem! Mit einer Wahlkarte können Sie bequem per Briefwahl teilnehmen.
Ihre Stimme zählt, wenn die Wahlkarte bis spätestens Sonntag, 27. April 2025, 17 Uhr:
- per Post,
- durch eine:n Boten/Botin oder
- durch persönliche Abgabe bei Ihrer Bezirkswahlbehörde einlangt.
Alternativ können Sie die Wahlkarte auch direkt am Wahltag in jedem Wiener Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgeben.
Ab dem 31. März 2025 ist auch eine persönliche Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahlreferat Ihres Bezirksamts möglich – in abgeschirmten Bereichen vor Ort.
So beantragen Sie Ihre Wahlkarte
Ein Antrag auf eine Wahlkarte ist ab sofort möglich:
- schriftlich (E-Mail, Fax oder formloser Brief): bis 23. April 2025
- persönlich im Bezirksamt: bis 25. April 2025, 12 Uhr
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Angaben, die Sie brauchen:
- Grund für den Antrag (z. B. Ortsabwesenheit)
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum und -ort
- Hauptwohnsitzadresse
- Identitätsnachweis: z. B. Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder Angabe von Pass-/Ausweisnummer – alternativ: qualifizierte elektronische Signatur (z. B. ID Austria)
Die Wahlkarte wird als Einschreiben versendet, außer Sie beantragen sie mit elektronischer Signatur und wählen bewusst einen anderen Versandweg. Achtung: Bei Verlust kann kein Duplikat ausgestellt werden!
Am Wahltag – das ist wichtig:
✔️ Nehmen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis).
❌Digitale Ausweise wie der „Digitale Führerschein“ sind nicht gültig!
✔️ Wenn Sie mit Wahlkarte wählen, bringen Sie diese unbedingt mit – ohne sie können Sie auch im eigenen Wahllokal nicht wählen.
✔️ Die „Amtliche Wahlinformation“ hilft, Sie schneller im Wähler:innenverzeichnis zu finden – nehmen Sie sie daher mit!
Demokratie lebt von Beteiligung. Nutzen Sie Ihre Stimme für ein soziales, gerechtes und lebenswertes Wien.
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von Lukas Roland Hofer